AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1.1 Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der OSTTIROLER HEILRÄUCHERWERK (nachfolgend auch „O-HRW“) gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung von O-HRW mit dem Besteller (nachfolgend auch „Kunde“), somit auch für künftige Bestellungen und Lieferungen, auch wenn diese Bedingungen in Zukunft nicht ausdrücklich vereinbart oder zugrunde gelegt werden, und zwar für alle Lieferungen, Leistungen als auch damit in Zusammenhang stehende Angebote und Auftragsannahmen. Mit Aufgabe der Bestellung erklärt sich der Kunde mit den gegenständlichen Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden. Dies unabhängig davon, mit welchem Kommunikationsmittel die Bestellungen getätigt werden.

1.2. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Abkehr von diesem Erfordernis. Änderungen werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil der laufenden Geschäftsverbindung, wenn der Kunde trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden entfalten keine Wirksamkeit. Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch dann, wenn O-HRW in Kenntnis solcher Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.4 Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

2. Lieferung

2.1 Die in einem Angebot oder in einer aktuellen Preisliste von O-HRW bekannt gegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zu Grunde gelegten Spezifikationen der Ware unverändert bleiben. Die Preise von O-HRW verstehen sich inkl. Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Nicht umfasst vom angebotenen Preis sind unter anderem Fracht-, Porto-, – bzw. Lieferkosten sowie allfällige Versicherungskosten.

2.2 Preisangebote von O-HRW sind grundsätzlich unverbindlich und können in seltenen Fällen auch fehlerhaft sein, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. Ein verbindlicher Kaufpreis wird von O-HRW mittels Auftragsbestätigung bekannt gegeben.

2.3 Optische Darstellungen im Online-Shop stellen kein rechtlich verbindliches Angebot dar, sondern fungieren als symbolische Darstellung des jeweiligen Produkts.

2.4 Mit dem Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ wird die Bestellung vom Kunden verbindlich abgegeben.

2.5 Eine verbindliche Bestätigung der Bestellung durch O-HRW und somit der Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch den Versand der Ware und der diesbezüglichen Bestätigung durch O-HRW zu Stande. Eine Verpflichtung von O-HRW zur Lieferung und somit zum Vertragsabschluss besteht nicht.

 

3. Lieferung

3.1 Lieferungen erfolgen ab Lager von O-HRW an die vom Kunden angegebene Adresse (Abgabestelle). Gegenteiliges muss ausdrücklich von O-HRW schriftlich zugesichert werden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an der Abgabestelle übergeben wurde oder – soweit vom Kunden gewünscht – abgegeben wurde. Lieferbedingungen und Lieferkosten werden dem Kunden mittels Auftragsbestätigung bekannt gegeben.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, eine korrekte Adresse für die Abgabestelle bekannt zu geben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die Kosten für eine allfällige vergebliche Lieferung zu tragen.

3.3 O-HRW gibt dem Kunden den voraussichtlichen Liefertermin bekannt. Im Fall von nicht vorhandener oder nicht rechtzeitiger Verfügbarkeit wird O-HRW den Kunden informieren.

3.4 Ereignisse höherer Gewalt, allgemeine Versorgungsschwierigkeiten, politische Unruhen, Störungen bei Verkehrsunternehmen – auch wenn diese bei Zulieferern eintreten – befreien O-HRW für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Pflicht zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen O-HRW – wenn die Ereignisse von so langer und unabsehbarer Dauer sind, dass der Verwendungszweck gefährdet ist, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall haftet O-HRW nicht aus Schadenersatz, soweit O-HRW an dem Eintritt des Ereignisses oder den Folgen kein grobes Verschulden trifft. O-HRW ist zu Teillieferungen berechtigt.

3.5. Allfällige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

 

4. Zahlung

4.1 Der Kaufpreis ist zum Zeitpunkt der Bestellung fällig. Die Zahlung kann mittels Vorauskassa oder Kreditkarte oder nach Zustimmung durch O-HRW auf Rechnung erfolgen.

4.2 Bezahlt der Kunde nicht pünktlich, nicht vorbehaltlos oder nicht vollständig, ist O-HRW berechtigt, die weitere Belieferung einzustellen, es sei denn, dass O-HRW sich mit späterer Zahlung, den Vorbehalt oder der Kürzung ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Allfällige Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

4.3 Im Falle von Zahlungsverzug ist O-HRW berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% p.a. sowie einen pauschalierten Schadenersatz von Euro 5,00 vom Kunden zu verlangen. Des Weiteren steht es O-HRW frei, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten.

4.4 Im Falle von Zahlungsverzug ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum von O-HRW stehenden, in seinem Besitz befindlichen Waren zu erteilen. Hält der Zahlungsverzug länger 3 (drei) Monate an, ist O-HRW berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, soweit sie noch nicht bezahlt wurde, zurückzuholen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern O-HRW nicht ausdrücklich schriftlich den Rücktritt erklärt. O-HRW ist unbeschadet der Zahlungspflichten des Kunden berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware zum Nettowert, den sie für O-HRW zum Zeitpunkt der Rücknahme hat, in Anrechnung auf den Kaufpreis zu übernehmen, nachdem dem Kunden diese Art der Verwertung unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Zahlung angezeigt wurde.

 

5. Gewährleistung

5.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass er seinen unverzüglichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Der Kunde hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware in jedem Falle unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Übernahme der Ware schriftlich anzuzeigen. Sonstige Mängel müssen unverzüglich nach Bekanntwerden bei O-HRW geltend gemacht werden.

5.2 Für Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren, leistet O-HRW zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, die nach Wahl von O-HRW aus Nachbesserung oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragswertes besteht. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Das Recht zur Minderung oder Rücktritt ist ausgeschlossen, solange sich O-HRW nicht mit der Nacherfüllung in Verzug befindet oder eine Verzögerung nicht in der Sphäre von O-HRW liegt. Ein Recht zum Rücktritt steht nicht zu, wenn der Mangel nur unwesentlich ist. Die Beweislast für den Umstand, dass der Mangel bei der Übergabe vorhanden war, trägt zu jedem Zeitpunkt der Kunde.

5.3 Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen des Mangels (Mangelschaden) zu. Ansprüche auf Ersatz von Schäden oder Folgeschäden des Kunden wegen leicht fahrlässiger Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten von O-HRW oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

5.4 Die Abwicklung von Warenrücknahmen im Rahmen der Gewährleistung oder aus sonstigen Gründen erfolgt ausschließlich aufgrund der jeweiligen von O-HRW bekannt gemachten Regeln für Warenrücksendungen.

5.5 O-HRW haftet nicht für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung oder unsachgemäße Verwendung der Waren seitens des Kunden oder Dritten entstanden sind. Insbesondere dann nicht, wenn der Schaden durch Beachtung und Befolgung der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung oder sonstiger Warnhinweise zum Teil oder gänzlich vermieden hätte werden können.

 

6. Haftungsausschluss

6.1 O-HRW haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von O-HRW, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

6.2 Ferner haftet O-HRW in Fällen leichter Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden kann. In diesem Fall haftet O-HRW jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. In anderen Fällen haftet O-HRW nicht für leichte Fahrlässigkeit.

6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6.4 Soweit die Haftung von O-HRW ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Ware bleibt Eigentum von O-HRW bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen von O-HRW gegen den Kunden.

7.2 Die Forderungen des Kunden aus einer allfälligen Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit Auftragserteilung zur Sicherung sämtlicher Forderungen von O-HRW aus dem Geschäftsverhältnis an O-HRW abgetreten. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung an O-HRW übergeht.

 

8. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

8.1 Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem durch die einzelne Bestellung und deren Annahme begründeten Rechtsverhältnis sind nach Wahl von O-HRW Innsbruck oder der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.

8.3 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der O-HRW Sport GmbH.

 

Lienz, August 2020

 

Datenschutzerklärung

O-HRW weist ausdrücklich darauf hin, dass zum Zwecke des einfacheren Einkaufsvorganges und zur späteren Kaufvertragsabwicklung im Rahmen des Online-Shops in Zusammenhang mit der Verwendung von so genannten Cookies die IP-Daten des Users gespeichert werden, ebenso wie Name, Anschrift und Kreditkartennummer des Einkäufers. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der Kreditkartennummer an die Bankpartner von O-HRW zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises. Nach Beendigung des Einkaufs im Online-Shop und vollständiger Bezahlung oder nach Abbruch des Einkaufsvorganges werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht. Name, Anschrift und Kreditkartennummer werden fallweise bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmung des Österreichischen Telekommunikationsgesetzes, insb. § 96 Abs 3 sowie des Österreichischen Datenschutzgesetzes, insb. § 8 Abs 3 Z 4. Wenn Cookies nicht akzeptiert werden, können vom Kunden und Benutzer des Online-Shops die Browsereinstellung entsprechend geändert werden. Dadurch kann es zu Veränderungen der Funktionalität des Online-Shops kommen.

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (AStG)

Jeder Kunde hat die die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr.

Beschwerden können auch direkt an O-HRW gerichtet werden: office@osttiroler-hrw.at
Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

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